Die Eltern, bzw. Sorgeberechtigten müssen ihr Kind auf der Gemeinde anmelden.
Alle Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, müssen spätestens bis zum 30. April jährlich angemeldet werden. Im Sommer gibt es einen Termin an dem Sie die Einrichtung anschauen können um sich ein genaues Bild über Räumlichkeiten, Konzeption und Betreuungszeiten zumachen. Die genauen Termine werden frühzeitig im Verkündigungsblatt der Gemeinde veröffentlicht.
Die Kinder werden in der Regel in den Kindergarten ihres Wohnortes aufgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Kindergarten besteht nicht. Im Bedarfsfalle regelt die Gemeinde als Träger der Lenzkircher Kindergärten die Aufnahme.
Nach Ablauf der Anmeldefrist wird über die Aufnahme entschieden. Die Eltern erhalten bis spätestens 15. Juni bzw. 2 Wochen nach Eingang der Anmeldung einen Bescheid über die Aufnahme oder Nichtaufnahme ihres Kindes.
Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel zum 1. September, dem Beginn des neuen Kindergartenjahres.
Werden Kinder im laufenden Kindergartenjahr aufgenommen, werden Sie ebenfalls rechtzeitig informiert, ob und wann die Aufnahme statfindet.
Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Lenzkirch unter "Formulare".
Diese geben Sie bitte ausgefüllt im Rathaus ab.
Bei Interesse an einem Betreuungsplatz im Kindergarten „Wunderfitz“ nehmen Sie bitte direkt mit der Einrichtung oder dem Träger Kontakt auf.
Einrichtung:
Jens Tritschler
Kindergarten Wunderfitz
79853 Lenzkirch
Tel.: 07653 - 1248
Rathaus:
Herr Winterhalder
Gemeinde Lenzkirch
Kirchplatz 1
79853 Lenzkirch
Tel. 07653/684-36
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