Wer kommt zu uns?
• Den Schulkindergarten für Körperbehinderte können Kinder ab dem 2. Lebensjahr aus dem gesamten Ortenaukreis besuchen.
• Den Schulkindergarten für besonders Förderungsbedürftige besuchen Kinder aus dem direkten Umland von Offenburg mit dem Umland von Niederschopfheim bis Oberkirch/Renchtal und Kehl.
Aufnahme nur möglich mit Fördergutachten.
Formell gibt es in unserer Einrichtung eine Zweigliederung, tatsächlich gibt es aber keine strikte Trennung. Je nach Individualität des einzelnen Kindes erfolgt die Zuordnung in eine Gruppe. Das Einvernehmen mit den Eltern wird dabei angestrebt.
Einrichtung für Kinder mit besonderem Förderbedarf, Entwicklungsverzögerung und für Kinder mit Körperbehinderung.
Voraussetzung für eine Aufnahme ist eine ärztliche und sonderpädagogische Feststellung der Förderbedürftigkeit verbunden mit der Zustimmung des Staatlichen Schulamtes und des Kostenträgers (Kreissozial-, beziehungsweise Kreisjugendamt, Landeswohlfahrtsverband).
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